Artikel 4 Verfahren für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten
| gültig ab: 17.03.2015
| Änderung vom: 11.03.2015
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Richtlinie (EU) 2015/413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte