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Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat, handelnd im Namen des Kantons Aargau, über Bau und Erhaltung einer Rheinbrücke zwischen Laufenburg (Baden-Württemberg) und Laufenburg (Aargau)
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschlandundder Schweizerische Bundesrat, handelnd im Namen des Kantons Aargau –von dem Wunsch geleitet, die Straßenverbindungen zwischen beiden Staaten zu verbessern und den Durchgangsverkehr durch ihr Hoheitsgebiet zu erleichtern –sind wie folgt übereingekommen:
Abkommen zu dem Gesetz vom 2. Dezember 2006 (BGBl. II S. 1173). Das Abkommen ist nach seinem Art. 15 Abs. 1 am 28. März 2007 in Kraft getreten (BGBl. II 2007 S. 1388.)