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Gemeinsame Empfehlung nach § 113 Abs. 2 SGB IX zur Inanspruchnahme der Integrationsfachdienste durch die Rehabilitationsträger, zur Zusammenarbeit und zur Finanzierung der Kosten, die dem Integrationsfachdienst bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Rehabilitationsträger entstehen - alte Fassung - (Gemeinsame Empfehlung „Integrationsfachdienste“)
in der Fassung vom 25. Juni 2009 , letzte Änderung vom 1. September 2016