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Verordnung zur Bestimmung der für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28 a und für die Fortschreibung des Teilbetrags nach § 34 Absatz 3 a Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsätze sowie zur Ergänzung der Anlage zu §§ 28 und 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 - zukünftige Fassung - (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024 - RBSFV 2024)