§ 60 Berechnung des abrechenbaren Gesamtpunktzahlvolumens
| gültig ab: 01.01.2013
| Änderung vom: 20.12.2012
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Rechtsstand anzeigen
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie)
vom 20. Dezember 2012 (BAnz AT 31. 12. 2012 B7), letzte Änderung vom 16. März 2023 (BAnz AT 02. 06. 2023 B4)