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Gesetz über die Beendigung der Zahlungsmitteleigenschaft der auf Deutsche Mark lautenden Banknoten und der auf Deutsche Mark oder Deutsche Pfennig lautenden Bundesmünzen (DM-Beendigungsgesetz - DMBeEndG)
vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402)*1, letzte Änderung vom 14. September 2005 (BGBl. I S. 2746)
Artikel 1 des Dritten Euro-Einführungsgesetzes. Gemäß Artikel 8 Absatz 1 dieses Gesetzes ist das DMBeEndG am 1. Januar 2002 in Kraft getreten; § 1 ist gemäß Artikel 8 Absatz 2 bereits vorab am 22. Dezember 1999 in Kraft getreten.