Artikel 3 des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor. Gemäß Artikel 20 Absatz 1 Satz 1 dieses Gesetzes tritt das Energiefinanzierungsgesetz am 1. Januar 2023 in Kraft.