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Zweiter Abschnitt Gewinnung (7)
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Fünfter Teil Bergaufsicht (7)
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Siebenter Teil Bergbau und Grundbesitz, öffentliche Verkehrsanlagen (64)
Achter Teil Sonstige Tätigkeiten und Einrichtungen (7)
Neunter Teil Besondere Vorschriften für den Festlandsockel (7)
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§ 43 Mitgewinnung von Bodenschätzen bei der Gewinnung grundeigener Bodenschätze
BBergG
§ 43 Mitgewinnung von Bodenschätzen bei der Gewinnung grundeigener Bodenschätze
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Bundesberggesetz
(BBergG)
vom
13.
August
1980
(
BGBl.
I
S. 1310
)
, letzte Änderung vom
22.
März
2023
(
BGBl.
I
Nr. 88
)
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