§ 5 Neufestsetzung der Gemeinde- und der Länderschlüsselzahlen
| gültig ab: 01.01.2024
| Änderung vom: 17.10.2023
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Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer nach § 5 a des Gemeindefinanzreformgesetzes für die Jahre 2024, 2025 und 2026 - zukünftige Fassung - (Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung - UStSchlFestV)