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Abschnitt 2 Zerlegung der Körperschaftsteuer (6)
Abschnitt 3 Zerlegung der Lohnsteuer (2)
Abschnitt 4 Zerlegung des Zinsabschlags (2)
Abschnitt 4 a Zerlegung der Einkommensteuer auf Einkünfte im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes, soweit durch Rechtsverordnung zu § 19 Abs. 6 der Abgabenordnung für die Einkommensbesteuerung von Personen, die beschränkt steuerpflichtig oder nach § 1 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig sind und ausschließlich mit Einkünften im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes zu veranlagen sind, einer Finanzbehörde die örtliche Zuständigkeit übertragen wird (2)
Abschnitt 5 Gemeinsame Vorschriften (5)
§ 9 Zahlungen im Clearingverfahren (1)
§ 10 Erlöschen der Ansprüche (1)
§ 11 Rechtsweg (1)
§ 12 Anwendung (1)
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§ 10 Erlöschen der Ansprüche
ZerlG
§ 10 Erlöschen der Ansprüche
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Zerlegungsgesetz
(ZerlG)
vom
6.
August
1998
(
BGBl. I
S. 1998
)
, letzte Änderung vom
11.
Dezember
2018
(
BGBl.
I
S. 2338
)
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