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Rechtsstand anzeigen
Gesetz über den Einfluß von Eignungsübungen der Streitkräfte auf Vertragsverhältnisse der Arbeitnehmer und Handelsvertreter sowie auf Beamtenverhältnisse (Eignungsübungsgesetz)
vom 20. Januar 1956 (BGBl. I S. 13), letzte Änderung vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2387)