§ 8 Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit bei anschließenden Beschäftigungsverhältnissen
| gültig ab: 01.10.2021
| Änderung vom: 20.08.2021
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Rechtsstand anzeigen
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz - SVG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. September 2009 (BGBl. I S. 3054), letzte Änderung vom 22. Januar 2024 (BGBl. I Nr. 17)