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Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
§ 36 Kosten des Schiedsverfahrens
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Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
vom
25.
Juli
1957
(
BGBl.
I
S. 756
)
, letzte Änderung vom
7.
Juli
2021
(
BGBl.
I
S. 2363
)
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