Artikel 17 Verfahren für die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden
| gültig ab: 11.07.2019
| Änderung vom: 14.03.2019
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Rechtsstand anzeigen
Delegierte Verordnung (EU) 2019/979 der Kommission vom 14. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für wesentliche Finanzinformationen in der Zusammenfassung des Prospekts, die Veröffentlichung und Klassifizierung von Prospekten, die Werbung für Wertpapiere, Nachträge zum Prospekt und das Notifizierungsportal und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 382/2014 der Kommission und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/301 der Kommission
(ABl. L 166 vom 21. 6. 2019 S. 1), letzte Änderung vom 4. Juni 2020 (ABl. L 300 vom 14. 9. 2020 S. 1)