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Rechtsstand anzeigen
Gesetz über die Statistiken zu Gesundheitsausgaben und ihrer Finanzierung, zu Krankheitskosten sowie zum Personal im Gesundheitswesen (Gesundheitsausgaben- und -personalstatistikgesetz - GAPStatG)
Artikel 15 des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes. Gemäß Artikel 16 Absatz 7 dieses Gesetzes tritt das Gesundheitsausgaben- und -personalstatistikgesetz am 1. Oktober 2021 in Kraft.