§ 125 a (Zusammentreffen mit Ansprüchen nach den Rechtsvorschriften zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes)
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Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz - BEG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juni 1956 (BGBl. I S. 559)*1, letzte Änderung vom 28. Juni 2021 (BGBl. I S. 2250)