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| gültig ab: 21.11.2022
| Änderung vom: 21.11.2022
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Verordnung zur Ausführung des Kirchensteuergesetzes
(AVKirchStG)
(BayRS 2220-4-1-K)
, letzte Änderung vom
21.
November
2022
(
GVBl.
S. 684
)
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