Bei der hier abgedruckten „Berufsordnung“ handelt es sich um die (Muster-)Berufsordnung, wie sie von dem 100. Deutschen Ärztetag beschlossen und vom 103. Deutschen Ärztetag, 105. Deutschen Ärztetag, 106. Deutschen Ärztetag, 107. Deutschen Ärztetag, 114. Deutschen Ärztetag, 118. Deutschen Ärztetag, 121. Deutschen Ärztetag sowie 124. Deutschen Ärztetag novelliert wurde.Des Weiteren ist der Beschluss des Vorstandes der Bundesärztekammer vom 14. 12. 2018 zur Änderung der § 9 Abs. 3, 4 und § 12 Abs. 2 berücksichtigt. Rechtswirkung entfaltet die Berufsordnung, wenn sie durch die Kammerversammlung der Ärztekammern als Satzung beschlossen und von den Aufsichtsbehörden genehmigt wurde.
Bei der hier abgedruckten „Berufsordnung“ handelt es sich um die (Muster-)Berufsordnung, wie sie von dem 100. Deutschen Ärztetag beschlossen und vom 103. Deutschen Ärztetag, 105. Deutschen Ärztetag, 106. Deutschen Ärztetag, 107. Deutschen Ärztetag, 114. Deutschen Ärztetag, 118. Deutschen Ärztetag, 121. Deutschen Ärztetag sowie 124. Deutschen Ärztetag novelliert wurde.Des Weiteren ist der Beschluss des Vorstandes der Bundesärztekammer vom 14. 12. 2018 zur Änderung der § 9 Abs. 3, 4 und § 12 Abs. 2 berücksichtigt. Rechtswirkung entfaltet die Berufsordnung, wenn sie durch die Kammerversammlung der Ärztekammern als Satzung beschlossen und von den Aufsichtsbehörden genehmigt wurde.