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Verordnung über die Anerkennung als Kur- oder Erholungsort und über die Errichtung des Bayerischen Fachausschusses für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen (Bayerische Anerkennungsverordnung - BayAnerkV)
vom 17. September 1991 (GVBl. S. 343, ber. S. 371), letzte Änderung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98)(FN BayRS 2024-1-1-I)