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Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme des Bayerischen Landesamts für Umwelt, der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege, von Behörden auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft sowie der ärztlichen und zahnärztlichen Stellen nach § 128 StrlSchV (Umweltgebührenordnung - UGebO)
vom 15. Februar 1995 (GVBl. S. 103), letzte Änderung vom 26. Februar 2019 (GVBl. S. 31)(FN BayRS 2013-2-6-U/G)