Artikel 13 Ersuchen um Übertragung der Zuständigkeit durch ein Gericht eines nicht zuständigen Mitgliedstaats
| gültig ab: 22.07.2019
| Änderung vom: 25.06.2019
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Verordnung (EU) 2019/1111 des Rates vom 25. Juni 2019 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen
(ABl. L 178 vom 2. 7. 2019 S. 1, ber. ABl. L 103 vom 31. 3. 2022 S. 18)