§ 2 Inhalt der Antiterrordatei und Speicherungspflicht
| gültig ab: 01.01.2015
| Änderung vom: 18.12.2014
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Rechtsstand anzeigen
Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern (Antiterrordateigesetz - ATDG)
vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3409)*1, letzte Änderung vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 402)
Artikel 1 des Gesetzes zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder. Gemäß Artikel 5 dieses Gesetzes ist das Antiterrordateigesetz am 31. Dezember 2006 in Kraft getreten.