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§ 8 Ersatzverkündungen und -bekanntmachungen des Bundesgesetzblatts
VkBkmG
§ 8 Ersatzverkündungen und -bekanntmachungen des Bundesgesetzblatts
| gültig ab: 01.01.2023
| Änderung vom: 20.12.2022
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Gesetz über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen und über Bekanntmachungen
(Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz - VkBkmG)
vom
20.
Dezember
2022
(
BGBl.
I
S. 2752
)
*1
*1
Artikel 1 des Gesetzes zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens. Gemäß Artikel 3 dieses Gesetzes tritt das Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz am 1. Januar 2023 in Kraft.
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