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§ 22 Voraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen
LWO
§ 22 Voraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen
| gültig ab: 01.04.2013
| Änderung vom: 04.03.2013
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Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(Landeswahlordnung - LWO)
vom
16.
Februar
2003
(
GVBl.
S. 62
)
, letzte Änderung vom
27.
Januar
2023
(
GVBl.
S. 43
)
(FN BayRS 111-1-1-I)
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