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VO-EG Kfz.-HaftpflVersich. (12)
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Artikel 1 (6)
Abschnitt 1 Ausnahmen von der Pflicht zum Mitführen und Aushändigen eines Versicherungsnachweises bei Fahrzeugen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (3)
Abschnitt 2 Ausnahmen von der Pflicht zum Mitführen und Aushändigen des Versicherungsnachweises bei Fahrzeugen aus anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und aus Drittstaaten (2)
§ 3 Ausnahmen von der Pflicht zum Mitführen und Aushändigen des Versicherungsnachweises (1)
Artikel 2 Aufhebung von Verordnungen (1)
Artikel 3 (weggefallen) (1)
Artikel 4 Inkrafttreten (1)
Anlage zu § 2 (1)
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§ 3 Ausnahmen von der Pflicht zum Mitführen und Aushändigen des Versicherungsnachweises
VO-EG Kfz.-HaftpflVersich.
§ 3 Ausnahmen von der Pflicht zum Mitführen und Aushändigen des Versicherungsnachweises
| gültig ab: 17.04.2024
| Änderung vom: 11.04.2024
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Verordnung über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ausländischer Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
vom
8.
Mai
1974
(
BGBl.
I
S. 1062
)
, letzte Änderung vom
11.
April
2024
(
BGBl.
I
Nr. 119
)
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