Abschnitt 1 Ausnahmen von der Pflicht zum Mitführen und Aushändigen eines Versicherungsnachweises bei Fahrzeugen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
| gültig ab: 17.04.2024
| Änderung vom: 11.04.2024
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Rechtsstand anzeigen
Verordnung über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ausländischer Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
vom 8. Mai 1974 (BGBl. I S. 1062), letzte Änderung vom 11. April 2024 (BGBl. I Nr. 119)