§ 1 Erteilung einer Fahrberechtigung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
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Verordnung zur Erteilung einer Fahrberechtigung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes (Bayerische Fahrberechtigungsverordnung - FBerV)
vom 8. Oktober 2009 (GVBl. S. 510, ber. 2016 S. 10), letzte Änderung vom 14. Oktober 2014 (GVBl. S. 450)(FN BayRS 9210-8-I)