12. Einreichung, Prüfung und Weiterleitung des Antrags
| gültig ab: 01.01.2019
| Änderung vom: 21.12.2018
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Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger - alte Fassung - (RZStra)
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr und der Finanzen und für Heimat vom 21. Dezember 2018 (BayMBl. 2019 Nr. 91), letzte Änderung vom 2. Dezember 2022 (BayMBl. Nr. 721)