Artikel 1 des Gesetzes zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze. Gemäß Artikel 13 Absatz 1 dieses Gesetzes ist das Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa am 29. Juni 2011 in Kraft getreten.