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Dritter Teil Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Staatsanwälte und Staatsanwältinnen (2)
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Dritter Abschnitt Vereinfachtes Wahlverfahren
SchwbVWO
Dritter Abschnitt Vereinfachtes Wahlverfahren
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Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen
(SchwbVWO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.
April
1990
(
BGBl.
I
S. 811
)
, letzte Änderung vom
18.
März
2022
(
BGBl.
I
S. 477
)
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