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Teil 8 Überleitungsvorschriften (9)
§ 42 Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches (1)
§ 42 a Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (1)
§ 42 b Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (1)
§ 42 c Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung (1)
§ 42 d Übergangsregelung aus Anlass des Wohngeld-Plus-Gesetzes (1)
§ 43 Fortschreibung des Wohngeldes (1)
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§ 42 b Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes
WoGG
§ 42 b Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes
| gültig ab: 01.01.2020
| Änderung vom: 30.11.2019
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Wohngeldgesetz
(WoGG)
vom
24.
September
2008
(
BGBl.
I
S. 1856
)
*1
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 408
)
*1
Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches. Gemäß Artikel 6 dieses Gesetzes tritt das WoGG am 1. Januar 2009 in Kraft, §
12
Abs. 2 bis 5 und §
38
jedoch bereits am 1. Oktober 2008.
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