Artikel 9 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Gemäß Artikel 28 Absatz 1 dieses Gesetzes tritt das Gesetz zur Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten bei internationalen Organisationen in der Rentenversicherung am 1. Juli 2020 in Kraft.