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8 Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte
KündSchutzElternzeitVwV
8 Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte
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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Kündigungsschutz bei Elternzeit (§
18
Abs. 1 Satz 4 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes)
vom
3.
Januar
2007
(
BAnz.
S. 247
)
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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Kündigungsschutz bei Elternzeit (§ 18 Abs. 1 Satz 4 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes)
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