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§ 42 Verwendung personenbezogener Kennzeichnungen als Wahlausweise
SVWO
§ 42 Verwendung personenbezogener Kennzeichnungen als Wahlausweise
| gültig ab: 18.02.2021
| Änderung vom: 11.02.2021
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Wahlordnung für die Sozialversicherung
(SVWO)
vom
28.
Juli
1997
(
BGBl. I
S. 1946
)
, letzte Änderung vom
20.
Dezember
2022
(
BGBl.
I
S. 2759
)
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