Abschnitt 4 b Zusätzliche Arbeitsbedingungen für länger als zwölf Monate im Inland Beschäftigte von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland
| gültig ab: 30.07.2020
| Änderung vom: 10.07.2020
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Rechtsstand anzeigen
Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG)
vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), letzte Änderung vom 28. Juni 2023 (BGBl. I Nr. 172)