Abschnitt 20 Geschäftsstellenverwalterinnen und -verwalter, Beschäftigte in Serviceeinheiten sowie Justizhelferinnen und -helfer bei Gerichten und Staatsanwaltschaften
| gültig ab: 01.01.2014
| Änderung vom: 05.09.2013
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Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund)
vom 5. September 2013, letzte Änderung vom 22. April 2023