§ 4 Verfahren zur Ermittlung von Beleihungswerten für Schiffe und Schiffsbauwerke
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Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Schiffen und Schiffsbauwerken nach § 24 Abs. 1 bis 3 des Pfandbriefgesetzes (Schiffsbeleihungswertermittlungsverordnung - SchiffsBelWertV)
vom 6. Mai 2008 (BGBl. I S. 851), letzte Änderung vom 4. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1614)