§ 6 Rechtsverhältnis zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
| gültig ab: 22.08.2003
| Änderung vom: 15.08.2003
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Gesetz zur Übertragung des Vermögens der Deutschen Ausgleichsbank auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Deutsche Ausgleichsbank-Vermögensübertragungsgesetz - DtA-VÜG)
Artikel 1 des Förderbankenneustrukturierungsgesetzes. Gemäß Artikel 16 dieses Gesetzes ist das Deutsche Ausgleichsbank-Vermögensübertragungsgesetz am 22. August 2003 in Kraft getreten.