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Dritte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen Fünfter Teil Handels- und Wirtschaftspolitik Kapitel I Spar- und Girokassen, kommunale Kreditinstitute und Giroverbände sowie Girozentralen
vom 6. Oktober 1931 (RGBl. I S. 537)*1, in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7621-2, veröffentlichten bereinigten Fassung , letzte Änderung vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2010)