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Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Verschmelzung der Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale und der Hamburgischen Landesbank – Girozentrale – auf eine Aktiengesellschaft
Die Freie und Hansestadt Hamburg,vertreten durch den Senat,unddas Land Schleswig-Holstein,vertreten durch die Ministerpräsidentin,schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe folgenden Staatsvertrag:
Anlage zu Artikel 7 des Gesetzes zur Neustrukturierung der Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale, zur Verselbständigung der Investitionsbank und zur Verwaltung der Landesliegenschaften. Gemäß der Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Verschmelzung der Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale und der Hamburgischen Landesbank – Girozentrale – auf eine Aktiengesellschaft vom 14. Juni 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 310) ist der Staatsvertrag am 24. Mai 2003 in Kraft getreten.