§ 5 Meldepflichten wegen Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Stellvertretung
| gültig ab: 01.10.2020
| Änderung vom: 20.08.2020
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Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien - GwGMeldV-Immobilien)