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Rechtsstand anzeigen
Verordnung zur Datenübermittlung durch Mitteilungsverpflichtete und durch den Betreiber des Unternehmensregisters an das Transparenzregister (Transparenzregisterdatenübermittlungsverordnung - TrDüV)
vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2090), letzte Änderung vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2083)