Artikel 47 Unabhängigkeit des Übertragungsnetzbetreibers
| gültig ab: 04.07.2019
| Änderung vom: 05.06.2019
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Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU