§ 218 Genehmigungsfreier Umgang mit Geräten, keramischen Gegenständen, Porzellan- und Glaswaren oder elektronischen Bauteilen sowie sonstigen Produkten
| gültig ab: 31.12.2018
| Änderung vom: 27.06.2017
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Rechtsstand anzeigen
Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966)*1, letzte Änderung vom 20. Mai 2021 (BGBl. I S. 1194)
Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung. Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Satz 2 dieses Gesetzes tritt das Strahlenschutzgesetz teilweise am 1. Oktober 2017 in Kraft. Im Übrigen tritt es am 31. Dezember 2018 in Kraft.Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender Richtlinie: 2013/59/Euratom.