§ 95 Sonderregelung bei kaufmännischer Buchführung nach spezialgesetzlichen Regelungen
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Rechtsstand anzeigen
Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik - KommHV-Doppik)
vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 678), letzte Änderung vom 4. Januar 2024 (GVBl. S. 21)(FN BayRS 2023-3-I)