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Dritter Abschnitt Hauptentschädigung (13)
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Zwölfter Abschnitt Verwaltung der Mittel für den Lastenausgleich (8)
Dreizehnter Abschnitt Verfahren (34)
Vierzehnter Abschnitt (3)
Fünfzehnter Abschnitt Sonstige und Überleitungsvorschriften (10)
§ 350 Ehrenamtliche Mitarbeit (1)
§ 350 a Erstattung und Verrechnung von Ausgleichsleistungen (1)
§ 350 b Fälligkeit, Stundung und Vollstreckung (1)
§ 350 c Verzinsung, Säumniszuschläge und Auslagen (1)
§ 350 d Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen für den Bund (1)
§ 350 e Überleitung von Rechtsbehelfsverfahren (1)
§ 351 Verwaltungskosten (1)
§§ 352 bis 357 (Die Vorschriften sind überholt.) (1)
§ 358 Sondervorschriften für Berlin (1)
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§ 350 a Erstattung und Verrechnung von Ausgleichsleistungen
LAG
§ 350 a Erstattung und Verrechnung von Ausgleichsleistungen
| gültig ab: 01.07.2006
| Änderung vom: 21.06.2006
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Gesetz über den Lastenausgleich
(Lastenausgleichsgesetz - LAG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
2.
Juni
1993
(
BGBl.
I
S. 845
, ber. 1995 I
S. 248
)
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 411
)
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