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§ 60 Verlust der Wählbarkeit (1)
§ 61 Recht zur Ablehnung der Wahl (1)
§ 62 Wahlperiode (1)
§ 63 Vorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds (1)
§ 64 Wahl des Präsidenten, des Schriftführers und des Schatzmeisters (1)
§ 65 Sitzungen des Vorstands (1)
§ 66 Beschlussfähigkeit des Vorstands (1)
§ 67 Beschlüsse des Vorstands (1)
§ 68 Abteilungen des Vorstands (1)
§ 69 Aufgaben des Vorstands (1)
§ 69 a Verwaltungsbehörde für Ordnungswidrigkeiten (1)
§ 70 Rügerecht des Vorstands (1)
§ 70 a Antrag auf Entscheidung des Landgerichts (1)
§ 71 Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen (1)
§ 72 Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstands (1)
§ 73 Aufgaben des Präsidenten (1)
§ 74 Berichte über die Tätigkeit der Kammer und über Wahlergebnisse (1)
§ 75 Aufgaben des Schriftführers (1)
§ 76 Aufgaben des Schatzmeisters (1)
§ 77 Einziehung rückständiger Beiträge (1)
Zweiter Unterabschnitt Kammerversammlung (9)
Fünfter Teil Gerichte in Patentanwaltssachen und gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen (21)
Sechster Teil Berufsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen (8)
Siebenter Teil Berufsgerichtliches Verfahren (61)
Achter Teil Kosten in Patentanwaltssachen (15)
Neunter Teil Beratungs- und Vertretungsbefugnis des Patentassessors in ständigem Dienstverhältnis (4)
Zehnter Teil Ausländische Patentanwaltsberufe und Berufsausübungsgesellschaften (4)
Elfter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften (4)
Anlage 1 zu § 52 a Absatz 4 Satz 1 (1)
Anlage 2 zu § 146 Satz 1 und § 148 Satz 1 (1)
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§ 67 Beschlüsse des Vorstands
PAO
§ 67 Beschlüsse des Vorstands
| gültig ab: 01.08.2021
| Änderung vom: 25.06.2021
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Patentanwaltsordnung
(PAO)
vom
7.
September
1966
(
BGBl.
I
S. 557
)
, letzte Änderung vom
17.
Januar
2024
(
BGBl.
I
Nr. 12
)
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