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Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern
vom 19. Oktober 1996 (BGBl. 2009 II S. 603)*1, ratifiziert durch Gesetz vom 25. Juni 2009 (BGBl. II S. 602), in Kraft getreten am 1. Januar 2011 gemäß Bekanntmachung des Auswärtigen Amtes vom 7. Dezember 2010 (BGBl. II S. 1527)