-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
zurück zum Seitenanfang
Gesamter Inhalt (134227)
Vorschriften (134227)
Internationale Übereinkünfte (3378)
Europarecht (12842)
Staats- und Verfassungsrecht (4706)
Verwaltung (29759)
Rechtspflege (13521)
Gerichtsverfassung und Berufsrecht der Rechtspflege (3277)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (8347)
Arbeitsgerichtsbarkeit (177)
Sozialgerichtsbarkeit (262)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (277)
Finanzgerichtsbarkeit (195)
Kostenrecht (986)
KostVfg (57)
GerVerfKostAusglVbg (9)
AbdrGerichtskostenstemplernVbg BW (2)
GKG (282)
HRegGebV (11)
FamGKG (130)
GNotKG (196)
GvKostG (29)
Durchführungsbestimmungen zum Gerichtsvollzieherkostengesetz (DB-GvKostG) (40)
ZahlVGJG (3)
JVKostG (46)
JBeitrG (12)
EBAO (25)
JVEG (39)
RVG (105)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften (19)
Abschnitt 2 Gebührenvorschriften (5)
Abschnitt 3 Angelegenheit (7)
Abschnitt 4 Gegenstandswert (19)
Abschnitt 5 Außergerichtliche Beratung und Vertretung (4)
Abschnitt 6 Gerichtliche Verfahren (8)
Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldsachen sowie bestimmte sonstige Verfahren (3)
Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe (19)
§ 44 Vergütungsanspruch bei Beratungshilfe (1)
§ 45 Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts (1)
§ 46 Auslagen und Aufwendungen (1)
§ 47 Vorschuss (1)
§ 48 Umfang des Anspruchs und der Beiordnung (1)
§ 49 Wertgebühren aus der Staatskasse (1)
§ 50 Weitere Vergütung bei Prozesskostenhilfe (1)
§ 51 Festsetzung einer Pauschgebühr (1)
§ 52 Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen (1)
§ 53 Anspruch gegen den Auftraggeber, Anspruch des zum Beistand bestellten Rechtsanwalts gegen den Verurteilten (1)
§ 53 a Vergütungsanspruch bei gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung (1)
§ 54 Verschulden eines beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts (1)
§ 55 Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse (1)
§ 56 Erinnerung und Beschwerde (1)
§ 57 Rechtsbehelf in Bußgeldsachen vor der Verwaltungsbehörde (1)
§ 58 Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen (1)
§ 59 Übergang von Ansprüchen auf die Staatskasse (1)
§ 59 a Beiordnung und Bestellung durch Justizbehörden (1)
Abschnitt 9 Übergangs- und Schlussvorschriften (5)
Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 (14)
Anlage 2 zu § 13 Absatz 1 Satz 3 (1)
Zivil- und Strafrecht (13999)
Verteidigung (1808)
Finanzwesen (11633)
Wirtschaftsrecht (17643)
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (18362)
Post- und Fernmeldewesen, Verkehrswesen, Wasserstraßen (6576)
Vorgang läuft - bitte warten Sie, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
Rechtspflege
→
Kostenrecht
→
RVG
→
Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe
→
§ 59 a Beiordnung und Bestellung durch Justizbehörden
RVG
§ 59 a Beiordnung und Bestellung durch Justizbehörden
| gültig ab: 13.12.2019
| Änderung vom: 10.12.2019
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
(Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
15.
März
2022
(
BGBl.
I
S. 610
)
, letzte Änderung vom
8.
Oktober
2023
(
BGBl.
I
Nr. 272
)
Mehr...
Schließen
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
§ 59 a Beiordnung und Bestellung durch Justizbehörden
×
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
×