Artikel 1 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften. Gemäß Artikel 7 dieses Gesetzes tritt das Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz am 17. Juli 2020 in Kraft.